Wahlarzt aller Versicherungen

 

Nach Einreichung der Honorarnote erhalten Sie einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse rückvergütet.

Das Wahlarzthonorar wird nur für die Ordination verrechnet.

 

 

 

 

 

KFA-Vertragsarzt

KFA Versicherte erhalten das volle Arzthonorar zurück. Der übliche Selbstbehalt bleibt jedoch aufrecht.